alba_hinweisgeberportal_2000x450px

Wir fördern eine offene Unternehmenskultur

ALBA fördert eine Unternehmenskultur, in der Themen der Integrität offen angesprochen werden können. Unsere Mitarbeitenden werden darin bestärkt und dazu angehalten, mögliche Verletzungen des Verhaltenskodexes mitzuteilen. Bei Fragen oder Zweifeln werden sie ermutigt, Rat einzuholen. Zuständig ist im Regelfall der Vorgesetzte, der lokale Compliance-Verantwortliche oder die Compliance-Abteilung.

 

Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unseres Verhaltenskodex sowie des Lieferantenkodex hat bei ALBA oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt ALBA ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen.

Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei ALBA beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Kundenbeschwerden oder Reklamationen ausschließlich an unseren Kundenservice unter reklamation.alba (at) alba.info.

Fragen rund um unser Hinweisgebersystem

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende der Compliance-Abteilung prüfen alle Meldungen auf potentielle Regelverstöße durch Beschäftigte von ALBA gründlich und gehen ihnen systematisch nach.

Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgebenden. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Regelverstoß ergibt, wird eine interne Untersuchung des Falls durchgeführt.

Anschließend bewertet die Compliance-Abteilung die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das eine Dienstleistung von ALBA betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Kundenbeschwerden oder Reklamationen ausschließlich an unseren Kundenservice unter reklamation.alba (at) alba.info.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir über unser Hinweisgebersystem keine allgemeinen Kundenbeschwerden oder Reklamationen annehmen bzw. bearbeiten. 

Wie gebe ich eine Meldung an unser Hinweisgebersystem ab?

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

Bitte beachten Sie, dass dieser Meldekanal nicht für allgemeine Kundenbeschwerden oder Reklamationen zur Verfügung steht. Diese richten Sie bitte ausschließlich an reklamation.alba (at) alba.info.

 

1. ONLINE-MELDEKANAL

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform ALBA Integrity Line in unterschiedlichen Sprachen mit der Compliance-Abteilung in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.

Der Hinweisgeber kann über die internetbasierte Kommunikationsplattform ALBA Integrity Line außerdem:

  • einen Soundclip aufnehmen, der verschlüsselt und verzerrt wird,
  • Dokumente anhängen, die in Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen,
  • Bilder aus der Handy-Galerie o.ä. hochladen.

 

2. E-MAIL

Hinweise auf Compliance-Verstöße senden Sie an die Compliance-Abteilung von ALBA per E-Mail an die folgende Adresse: compliance (at) alba.info

 

3. POST UND PERSÖNLICH

Postanschrift:      
ALBA plc & Co. KG
Governance, Risk and Compliance (GRC)
Knesebeckstr. 56-58
10719 Berlin
Deutschland

Persönlich: Bitte vereinbaren Sie einen Termin vorab über: compliance (at) alba.info

 

Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an die Compliance-Abteilung von ALBA gerichtet werden.