Finanzberichte

ALBA SE: ALBA plc & Co. KG korrigiert Angebotspreis des angekündigten Delisting-Erwerbsangebots wieder auf EUR 7,94 je Aktie

02.10.2024 | Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Velten, 2. Oktober 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, ist heute von ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin") darüber informiert worden, dass die den Aktionären der ALBA SE im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie nunmehr doch – wie bereits in ihrer Mitteilung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) vom 25. September 2024 indiziert und in der Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 25. September 2024 bekanntgegeben – EUR 7,94 betragen wird.

Die Korrektur des Angebotspreises auf EUR 7,94 beruht auf einer zwischenzeitlich am heutigen Tag erfolgten Mitteilung der BaFin an die Bieterin, wonach die BaFin die EUR 7,94 je ALBA SE-Aktie aufgrund der Nennung in der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 25. September 2024 als nicht zu unterschreitende Untergrenze ansieht. Vor diesem Hintergrund wird die Bieterin nicht EUR 7,62 je ALBA SE-Aktie als Gegenleistung anbieten, wie in ihrer ersten Ergänzung der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom heutigen Tag angegeben, sondern EUR 7,94.

Der Verwaltungsrat

*** Ende der Ad-hoc-Mitteilung ***