Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
auf dieser Seite stehen Ihnen wesentliche Dokumente zum Delisting der ALBA SE-Aktie zur Verfügung. Das beinhaltet veröffentlichte Ad hoc-Meldungen zum Delisting, die Angebotsunterlage der ALBA plc & Co. KG und die begründete Stellungnahme des Verwaltungsrats der ALBA SE.
Delisting der ALBA SE
Begründete Stellungnahme der ALBE SE
Nachfolgend finden Sie die begründete Stellungnahme der ALBE SE in deutscher und englischer Fassung als PDF zum Download.
Begründete Stellungnahme des Verwaltungsrats der ALBA SE zum Delisting-Erwerbsangebot der ALBA plc & Co. KG
ALBA SE - Reasoned opinion of the Administrative Board
Ad hoc-Meldungen
Nachfolgend finden Sie alle Ad hoc-Meldungen zum Delisting der ALBA SE Aktie.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Velten, den 20. November 2024 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der ALBA SE ("Gesellschaft"), deren Aktien (ISIN DE0006209901) zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, heute mitgeteilt, dass dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse stattgegeben wurde.
In Übereinstimmung mit dem Ende der Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, ALBA plc & Co. KG, wird das Delisting mit dem Ablauf des 25. November 2024 wirksam werden.
Nach diesem Zeitpunkt können die ALBA SE-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.
Da bereits auch die Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf mit Ablauf des 8. November 2024 widerrufen wurde, ist die Gesellschaft mit Wirksamwerden des Delistings an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 25. November 2024 nicht mehr börsennotiert (vollständiges Delisting).
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Velten, 15. Oktober 2024 – Die Börse Düsseldorf hat der ALBA SE ("Gesellschaft"), deren Aktien (ISIN DE0006209901) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind (Dual Listing), heute mitgeteilt, dass dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf stattgegeben wurde. Das Delisting wird mit Ablauf des 8. November 2024 wirksam werden. Nach diesem Zeitpunkt können die ALBA SE-Aktien nicht mehr im regulierten Markt der Börse Düsseldorf, aber weiterhin im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr gehandelt werden.
Nach Beendigung des Dual Listing wird die ALBA SE – auf Grundlage der mit ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin") geschlossenen Delisting-Vereinbarung vom 25. September 2024 – in einem weiteren Schritt nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Bieterin einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien auch zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen, um ein vollständiges Delisting der ALBA SE-Aktien zu bewirken.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Velten, 2. Oktober 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, ist heute von ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin") darüber informiert worden, dass die den Aktionären der ALBA SE im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie nunmehr doch – wie bereits in ihrer Mitteilung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) vom 25. September 2024 indiziert und in der Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 25. September 2024 bekanntgegeben – EUR 7,94 betragen wird.
Die Korrektur des Angebotspreises auf EUR 7,94 beruht auf einer zwischenzeitlich am heutigen Tag erfolgten Mitteilung der BaFin an die Bieterin, wonach die BaFin die EUR 7,94 je ALBA SE-Aktie aufgrund der Nennung in der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 25. September 2024 als nicht zu unterschreitende Untergrenze ansieht. Vor diesem Hintergrund wird die Bieterin nicht EUR 7,62 je ALBA SE-Aktie als Gegenleistung anbieten, wie in ihrer ersten Ergänzung der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom heutigen Tag angegeben, sondern EUR 7,94.
Der Verwaltungsrat
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Velten, 2. Oktober 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, ist heute von ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin") darüber informiert worden, dass die den Aktionären der ALBA SE im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie EUR 7,62 betragen wird ("Angebotspreis"). Dieser Angebotspreis ist nach den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß Börsengesetz (BörsG), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und den anwendbaren Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung (vgl. §§ 39 Abs. 3 BörsG und 31 WpÜG) ermittelt und der Bieterin heute von der BaFin mitgeteilt worden. In ihrer Mitteilung an den Verwaltungsrat der Gesellschaft vom 25. September 2024 ging die Bieterin hingegen indikativ noch davon aus, dass der angebotene Mindestpreis je ALBA SE-Aktie – vorbehaltlich der Bestätigung durch die BaFin – voraussichtlich EUR 7,94 betragen wird.
Der Verwaltungsrat
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Velten, 25. September 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, hat heute mit ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin"), die knapp 93,5 % der Aktien an der Gesellschaft hält, eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die ALBA SE nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die ALBA plc & Co. KG einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen und, wenn möglich ab sofort zur vorgelagerten Beendigung des Zweitlisting (sog. Dual Listing), einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA-SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf stellen (zusammen sog. Delisting). In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, den Aktionären der ALBA SE ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden, zu unterbreiten. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die den Inhabern von ALBA SE-Aktien in der Angebotsunterlage angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß Börsengesetz (BörsG), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und den anwendbaren Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung entsprechen (vgl. §§ 39 Abs. 3 BörsG und 31 WpÜG) und vorbehaltlich der Bestätigung durch die BaFin voraussichtlich EUR 7,94 betragen wird.
Der Verwaltungsrat der ALBA SE ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung des Verwaltungsrats die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist. Vor diesem Hintergrund hat sich ALBA SE verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Der Verwaltungsrat wird zum Delisting-Erwerbsangebot der ALBA plc & Co. KG unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Nach den erwarteten Entscheidungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien wird das Delisting wirksam. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der ALBA SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Der Verwaltungsrat
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Velten, 24. September 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, befindet sich in Gesprächen mit ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG über den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung würde die ALBA SE nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die ALBA plc & Co. KG, die knapp 93,5 % der Aktien an der Gesellschaft hält, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen und, wenn möglich ab sofort zur vorgelagerten Beendigung des Zweitlisting (sog. Dual Listing), einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA-SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf stellen (zusammen sog. Delisting).
In der Delisting-Vereinbarung würde sich die Bieterin dazu verpflichten, den Aktionären der ALBA SE ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar je ALBA SE-Aktie zu unterbreiten. Diese Gegenleistung wird voraussichtlich dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und Abs. 7 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung) und nach eigener Berechnung der Gesellschaft zum heutigen Tag voraussichtlich rund EUR 8 je ALBA SE-Aktie betragen.
Im Falle des Delisting werden die Aktien der ALBA SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Der Verwaltungsrat
Delisting-Erwerbsangebot der ALBA plc & Co. KG
Nachfolgend finden Sie das Delisting-Erwerbsangebot der ALBA plc & Co. KG in deutscher und englischer Fassung als PDF zum Download.
Angebotsunterlage in deutsch