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Verpackungsregister (LUCID)

Jede/r, der/die in Deutschland Verpackungen auf den Markt bringt, muss diese seit 2019 in dem elektronischen Verpackungsregister LUCID melden. Das Register wird von der Zentralen Stelle verwaltet, die ebenfalls 2019 im Zuge des Verpackungsgesetzes neu gegründet wurde. LUCID löst damit die Vollständigkeitserklärung ab, die die Inverkehrbringer bei den Industrie- und Handelskammern abgeben mussten.

Für die Registrierung müssen die Inverkehrbringer zunächst ihre Stammdaten hinterlegen und bekommen dann eine Registriernummer. Mit dieser Nummer schließen sie dann mit einem Dualen System ihrer Wahl einen Lizenzierungsvertrag ab. Anschließend müssen Inverkehrbringer unter anderem dem Register melden, dass sie der Beteiligungspflicht nachgekommen sind und welche Verpackungen unter welcher Marke in welchen Mengen in Verkehr gebrachtw ird. Ein Teil dieser Infos – Inverkehrbringer und der Markenname - ist öffentlich einsehbar.