Im Verpackungsgesetz werden Verbundverpackungen als „Verpackungen aus unterschiedlichen, von Hand nicht trennbaren Materialien, von denen keines einen Masseanteil von 95 von Hundert überschreitet“ beschrieben.
Bekanntestes Beispiel sind Getränkekartons: Sie bestehen aus Karton und Kunststoff, sowie häufig einer dünnen Schicht Aluminium und/oder Kunststoff. Die Schichten sind vollflächig miteinander verbunden. Verbundverpackungen werden über das Duale System entsorgt und können inzwischen meist problemlos recycelt werden. Im Beispiel Getränkekartons werden diese zunächst zerkleinert und dann in einen so genannten Pulper gegeben. Durch das Wasser quellen die Papierfasern auf und lassen sich von der Kunststoff- und Aluminiumschicht trennen. Der Faserstoff wird zur Papierherstellung verwendet. Aus dem Resteverbund werden entweder Ersatzbrennstoffe hergestellt oder das Aluminium in hochspezialisierten Anlagen sortenrein vom Kunststoff abgetrennt.