Die Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen – kurz TASi – war eine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Mit dem Inkrafttreten der Deponieverordnung im Jahr 2009 wurde die TASi außer Kraft gesetzt.
Ziel der TASi von Mai 1993 war es, ein Regelwerk zu schaffen, das strenge Anforderungen an die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle stellt. Eine der wichtigsten Grundsätze der TASi ist das Deponierungsverbot von unvorbehandelten Abfällen seit dem Jahr 2005. Im Laufe der Jahre wurde ein Großteil der TASi durch die Abfallablagerungsverordnung ersetzt. Die TASi behielt dennoch bis zum Jahr 2009 ihre Gültigkeit, da in der Abfallablagerungsverordnung mehrfach auf Regelungen der TASi verwiesen wird.