Unter Recyclingquote wird eine Beziehungszahl verstanden, die ausdrücken soll, zu welchem Anteil ein Stoff oder Abfall stofflich recycelt wird. Für einige Abfallströme gibt es gesetzlich vorgegebene Recyclingquoten, die nicht unterschritten werden dürfen. Welche Bezugszahlen für die Berechnung genau verwendet werden, ist allerdings ebenso vielfältig wie umstritten.
Bisher gibt es keine allgemeingültige Berechnungsart von Recyclingquoten. So wird die Recyclingquote beispielsweise errechnet, indem die Menge von in Verkehr gebrachten Gütern/Stoffen ins Verhältnis zu der Menge der recycelten Abfälle derselben Stoffgruppe gesetzt wird. Diese Zahlen sind aber vor allem bei den Stoffen nicht repräsentativ, die eine lange Lebensdauer haben. Beispielsweise werden jährlich viele Photovoltaikmodule verkauft, es fallen aber bisher nur wenige davon als Abfall an – die Recyclingquote fällt also in Bezug auf die in Verkehr gebrachte Menge sehr klein aus. Andere Ansätze berechnen die Quote aus den anfallenden Abfallmengen im Verhältnis zur recycelten Menge.
Das statistische Bundesamt berechnet die Recyclingquote, indem es die Inputmenge aller stofflichen Behandlungsanlagen durch das gesamte Abfallaufkommen teilt. Auch dieser Ansatz ist umstritten, da nicht berücksichtigt wird, wenn das Inputmaterial bei stofflichen Behandlungsanlagen auch Mengen enthält, die nicht recycelt werden können. Wenn das gesamte Abfallaufkommen in Relation zu der Inputmenge in den Verwertungsanlagen gesetzt wird, wird von der Verwertungsquote gesprochen.