Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist eine Vorgabe der Europäischen Gemeinschaft zur Reformierung des Chemikalienrechts. Die Bezeichnung REACH leitet sich aus dem Englischen "Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals" ab.
Die Verordnung ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. Für die Registrierung gab es je nach Stoff und Menge unterschiedliche Übergangsfristen. Bis spätestens 2018 mussten aber alle Hersteller und Importeure neue und rund 30.000 alte Chemikalien bei der "Agentur für chemische Stoffe" ECHA in Helsinki registrieren lassen. Abfälle sind von der Registrierung ausgenommen.
Die Ziele von REACH sind laut EU die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor möglichen chemikalienbedingten Risiken. REACH verpflichtet die Industrie dazu, solche Risiken zu bewerten, zu begrenzen und den Verwendern geeignete Sicherheitsinformationen zukommen zu lassen.