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Produktverantwortung

Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nicht allein die möglichst umweltschonende Entsorgung von Abfällen. Es soll vielmehr auch dazu dienen, den Kreislaufgedanken bereits bei der Produktentwicklung zu verankern. Für Handel und Hersteller bedeutet das in erster Linie, dass für ein Produkt auch lange nach seinem Verkauf noch Kosten entstehen, die in eine sinnvolle Kalkulation einfließen müssen. Gemäß dem Verursacherprinzip sind die Produzenten und Vertreiber nach dem Gebrauch eines Produkts auch für dessen umweltschonende Entsorgung verantwortlich. Für einige Produktbereiche gibt es gesetzliche Vorgaben zu deren Rücknahme. Darunter fallen beispielsweise Altfahrzeuge, Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien oder Altöl. Die entsprechenden Pflichten für Handel und Hersteller sind in den jeweiligen Verordnungen geregelt.

Systembetreiber und Dienstleister bieten dem Handel und Herstellern an, gegen eine Gebühr die Sammlung und Entsorgung für sie zu übernehmen. Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es auch eine Reihe von freiwilligen Selbstverpflichtungen zum Beispiel bei Bauabfällen oder Altpapier.

Hersteller und Handel müssen sich also bereits bei der Konzeption eines Produkts beziehungsweise vor dem Einkauf darüber informieren, welche Kosten mit der Entsorgung verbunden sind und wann diese ungefähr anfallen werden. Liegen bei den Verpackungen der Zeitpunkt des Verkaufs des Produkts und der Zeitpunkt der Rücknahme der entsprechenden Verpackung noch recht nahe beieinander, so müssen Elektrogeräte oft erst Jahre später entsorgt werden.