Welche Regeln für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Industrieanlagen gelten, ist europaweit in der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU – auch IED genannt – festgelegt. Sie wurde im Jahr 2010 verabschiedet und hat mehrere bisherige Genehmigungsgrundlagen wie die Richtlinie über Abfallverbrennung ersetzt. In Deutschland wurde die IED durch die Novellierung bestehender Gesetze wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Die Richtlinie erfasst europaweit rund 52.000 Anlagen, in Deutschland etwa 9.000 Anlagen. Damit die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen möglichst geringgehalten wird, verlangt die IED, dass in den Industrieanlagen die beste verfügbare Technik (BVT) eingesetzt wird. Dafür hat die EU-Kommission BVT-Merkblätter (englisch: BREV documents) veröffentlicht. Entsprechende Blätter gibt es beispielsweise für die Eisen- und Stahlerzeugung sowie die Glasherstellung. Weitere BVT-Merkblätter sind in Arbeit. Damit diese so aktuell wie möglich sind, findet auf EU-Ebene ein ständiger Informationsaustausch statt – der sogenannte Sevilla-Prozess.