Der Heizwert ist ein Maß für die Wärme, die bei Brennstoffen maximal nutzbar ist, ohne dass es im Abgas zu einer Kondensation des darin enthaltenen Wasserdampfs kommt. Der Wert ist massebezogen und wird häufig in Kilojoule pro Kilogramm angegeben. Umgangssprachlich wird auch von Energiegehalt gesprochen. Auf diese Bestimmung hat man sich geeinigt, da der Wert für technische Anwendungen geeignet ist, da in vielen Anlagen der Wasserdampf entweicht und so nicht zur Energiegewinnung genutzt werden kann.
Weil sich der Heizwert oft schwer bestimmen lässt, wird häufig zunächst der Brennwert festgestellt. Dieser beschreibt die Wärmeenergie ohne die Berücksichtigung der Kondensation und liegt daher in der Regel über den Heizwert. Anschließend wird der Brennwert um die sogenannte Verdampfungsenthalpie des Wassers gemindert. Meist liegt der Heizwert etwa 10 Prozent unter dem Brennwert.
In der Abfallwirtschaft spielte vor allem das sogenannte Heizwertkriterium bei der Verbrennung von Abfällen mehrere Jahre eine Rolle. Denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz zieht in seiner fünfstufigen Abfallhierarchie zunächst das Recycling der energetischen Verwertung vor. Bis Mitte 2017 gab es aber eine Ausnahme: Hatte der zu verbrennende Abfall einen Heizwert über 11.000 kJ/kg, wurde die energetische Verwertung auf eine Stufe mit dem Recycling gestellt. Die Klausel wurde 2017 gestrichen.