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Gelber Sack/Gelbe Tonne

Die Gelbe Tonne und der Gelbe Sack sind die Erfassungsbehälter für die über das Duale System zu entsorgenden Leichtverpackungen. In manchen Regionen – so insbesondere in Bayern – erfolgt die Erfassung der Leichtverpackungen statt über Gelbe Tonne und Gelber Sack über Wertstoffhöfe. Die Entscheidung, welche Art der Erfassung zum Einsatz kommt, obliegt der Abstimmung zwischen den dualen Systemen und den Kommunen. Daher gibt es bundesweit verschiedene Sammelsystem-Strukturen, auf die die Entsorger selbst keinen Einfluss haben. Auch welche Eigenschaften ein Gelber Sack mitbringen muss, wird von Seiten der dualen Systeme vorgegeben. Zu diesen Eigenschaften zählen beispielsweise das Material selbst und dessen Dicke oder auch die Zugfestigkeit.

In die Gelbe Tonne/den Gelben Sack gehören alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff. Bis 2009 bestätigte der Grüne Punkt die Beteiligung des Herstellers an dem zugehörigen dualen System, jede Verkaufsverpackung, die unter die Verpackungsverordnung fiel, musste den Grünen Punkt tragen, sonst drohten dem Hersteller hohe Bußgelder. Seit 2009 besteht diese Kennzeichnungspflicht nicht mehr. Der Grüne Punkt ist nur noch ein Markenzeichen eines in Deutschland aktiven dualen Systems (es gibt mittlerweile neun duale Systeme). Auch Verkaufsverpackungen aus Glas oder Papier sind im Rahmen des Dualen Systems in das Recycling zu geben. Dies erfolgt aber nicht über die Gelbe Tonne/den Gelben Sack, sondern nach Materialart getrennt über die entsprechenden Papiercontainer/-tonnen bzw. Glascontainer/-tonnen.