Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt im Wesentlichen den Einsatz von recycelten Baustoffen. Sie soll Teil der geplanten "Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material" (Mantelverordnung) werden. Ein Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern..
Mit 230 Millionen Tonnen bilden die mineralischen Abfälle wie Erdaushub und Bauschutt den größten Abfallstrom in Deutschland. Ein Teil davon kann problemlos im Bausektor wieder eingesetzt werden. Bei anderen mineralischen Abfällen besteht die Gefahr, dass schädliche Stoffe in das Grundwasser abgegeben werden. In der ErsatzbaustoffV soll deshalb bundesweit festgesetzt werden, welche Anforderung an die Ersatzbaustoffe gestellt werden. Bisher gelten für die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben.