Unternehmen können sich für das Sammeln und Sortieren, Transportieren und Verwerten sowie für das Handeln und Vermitteln von Abfällen zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, wenn sie die entsprechenden Anforderungen an die Organisation und Ausstattung sowie an die Sach- und Fachkunde von Betriebsinhabern und Personal erfüllen. Die Vorschriften dazu sind in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) festgelegt. Deren neueste Version ist am 1. Juni 2017 in Kraft getreten.
Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung ist, dass die ordnungsgemäße Behandlung von Abfällen und die transparente und lückenlose Nachweisführung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sichergestellt sind.
Durchgeführt wird die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb von technischen Überwachungsorganisationen und deren staatlich zugelassenen und vereidigten Sachverständigen. Das jeweilige Zertifikat ist maximal 18 Monate gültig; eine Rezertifizierung muss anschließend innerhalb von zwölf Monaten an jeder Betriebsstätte erfolgen.