Können Abfälle nicht mehr stofflich recycelt werden, dann ist die energetische Verwertung eine weitere Option. In diesem Fall wird der Abfall in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt und zur Energienutzung verwendet – in Form von Wärme und/oder Strom. Eine weitere Möglichkeit ist, dass daraus Ersatzbrennstoffe (EBS) hergestellt werden, die dann fossile Brennstoffe, wie Kohle oder Öl, ersetzen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz zieht in seiner fünfstufigen Abfallhierarchie zunächst das Recycling der energetischen Verwertung vor.
In Ausnahmefällen ist eine energetische Verwertung aber dem stofflichen Recycling vorzuziehen: Wenn dadurch der Schutz von Mensch und Umwelt im Vergleich zu anderen Verwertungsoptionen besser gewährleistet ist.