Ein Ausgangszustandsbericht (AZB) wird umgangssprachlich auch Bodenzustandsbericht genannt. Er dokumentiert in welchem Zustand sich ein Boden und das Grundwasser befinden, bevor auf dem Grundstück eine Anlage errichtet werden darf. Der Bericht dient als Grundlage für die Rückführungspflicht wenn die Anlage stillgelegt wird. Denn die Betreiber*innen sind dann – soweit dies möglich ist – verpflichtet, das Anlagengrundstück in seinen Ausgangszustand zurückzuführen.
In dem Bericht muss stehen, wie das Anlagengrundstück derzeit und früher genutzt wurde. Außerdem muss er Informationen über Boden- und Grundwassermessungen enthalten, die den Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung des AZB wiedergeben und die dem Stand der Messtechnik entsprechen.
Die Richtlinie über Industrieemissionen (IED Richtlinie) regelt seit Januar 2013, dass bei der Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung einer genehmigungspflichtigen Anlage der AZB als Teil der Genehmigungsunterlagen eingereicht werden muss. Wann eine Anlage als genehmigungspflichtig gilt, ist wiederum in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgeführt. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat dazu eine Arbeitshilfe herausgegeben.