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Anfallstellen

Anfallstellen sind Standorte, an denen Abfälle zur Beseitigung oder Abfälle zur Verwertung "anfallen". Im Bereich Hausmüll sind das beispielsweise Wohnungen von Endverbraucher*innen, bei Gewerbeabfällen die jeweiligen Standorte von Unternehmen. Die Bezeichnung „vergleichbare Anfallstellen“ beschreibt Orte, an denen die gleichen Verpackungsabfälle wie aus Privathaushalten anfallen. Also Orte, an denen der Verbraucher*innen ein Produkt analog zu ihrem Haushalt konsumieren und die Verpackung dort zurücklassen. Beispiele hierfür sind Ferienanlagen, Krankenhäuser oder Sportstadien.

So gilt das Verpackungsgesetz für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel, in der Verwaltung, im Gewerbe, im Dienstleistungsbereich oder in Haushaltungen anfallen.