Als Altkleider oder Alttextilien gelten gebrauchte Kleidung, Schuhe und andere Textilien, die in einem noch verwendbaren Zustand sein sollten. Gesammelt werden sie in der Regel entweder in Containern oder indem sie von den Bürger*innen abgegeben werden. Rund 60 Prozent davon kann als Secondhandkleidung wiederverwendet werden. Der Rest wird recycelt und beispielsweise zu Putzlappen oder Dämmstoffen verarbeitet. Da in Deutschland deutlich mehr Altkleider anfallen, als verwertet werden können, wird ein Großteil davon exportiert. Viele Altkleider werden auch gespendet und direkt einem gemeinnützigen Verein gegeben.
Neben der gemeinnützigen Sammlung gibt es die gewerbliche Altkleidersammlung. Beide Arten der Sammlung müssen seit dem Inkrafttreten der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 1. Juni 2012 bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Da inzwischen viele Kommunen und Gemeinden selbst in die Altkleidersammlung einsteigen wollen beziehungsweise dies bereits getan haben, werden immer häufiger die Tätigkeiten der privaten Sammler untersagt. Daneben gibt es – zum Leidwesen der seriösen gewerblichen Sammler – auch eine relativ große Anzahl an illegalen Sammlungen, mit denen viel Geld verdient werden kann. Viele Alttextilunternehmen stehen unter anderem deshalb vor existenziellen Problemen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gemäß der EU Abfallrahmenrichtlinie eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien eingeführt. Die Ausgestaltung überlässt der Gesetzgeber den Kommunen.
Problem: Bereits jetzt gibt es ein Überangebot an Alttextilien und einen Mangel an Textil-Recyclern. Dieses Missverhältnis wird sich nach dem 1. Januar 2025 noch verstärken. Dazu kommt, dass die Mode-Industrie und der „Fast-Fashion“-Trend immer mehr in immer kürzeren Abständen Textilien auf den Markt werfen.