Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie soll dafür sorgen, dass sich die Verwertungsquote von gewerblichen Abfällen erhöht und stärkt somit das Recycling. Sowohl bei Siedlungs- als auch bei Bau- und Abbruchabfällen bestehen erweiterte Pflichten für die getrennte Sammlung und Erfassung von verschiedenen Abfallarten. Außerdem ist eine umfangreiche Dokumentation verpflichtend. Gewerbetreibende müssen die Entsorgungswege von Verpackungen, Elektroaltgeräten oder Batterien mithilfe eines Abfallbeauftragten kontrollieren und dokumentieren.
Abfallbeauftragter & Gewerbeabfallverordnung
Ordnungsgemäße Entsorgung von Gewerbeabfällen sicherstellen
Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen
- Gestellung eines externen Abfallbeauftragten gemäß Abfallbeauftragtenverordnung oder Online-Schulungen von Mitarbeitern
- Dokumentation der Abfallströme gemäß Gewerbeabfallverordnung