Finanzberichte

Delisting der ALBA SE-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 25. November 2024

20.11.2024 | Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Velten, den 20. November 2024 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der ALBA SE ("Gesellschaft"), deren Aktien (ISIN DE0006209901) zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, heute mitgeteilt, dass dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse stattgegeben wurde.

In Übereinstimmung mit dem Ende der Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, ALBA plc & Co. KG, wird das Delisting mit dem Ablauf des 25. November 2024 wirksam werden.

Nach diesem Zeitpunkt können die ALBA SE-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Da bereits auch die Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf mit Ablauf des 8. November 2024 widerrufen wurde, ist die Gesellschaft mit Wirksamwerden des Delistings an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 25. November 2024 nicht mehr börsennotiert (vollständiges Delisting).