Finanzberichte

ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot von ALBA plc & Co. KG zu EUR 7,62 je Aktie - BaFin bestätigt abweichenden Mindestpreis

02.10.2024 | Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Velten, 2. Oktober 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, ist heute von ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin") darüber informiert worden, dass die den Aktionären der ALBA SE im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie EUR 7,62 betragen wird ("Angebotspreis"). Dieser Angebotspreis ist nach den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß Börsengesetz (BörsG), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und den anwendbaren Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung (vgl. §§ 39 Abs. 3 BörsG und 31 WpÜG) ermittelt und der Bieterin heute von der BaFin mitgeteilt worden. In ihrer Mitteilung an den Verwaltungsrat der Gesellschaft vom 25. September 2024 ging die Bieterin hingegen indikativ noch davon aus, dass der angebotene Mindestpreis je ALBA SE-Aktie – vorbehaltlich der Bestätigung durch die BaFin – voraussichtlich EUR 7,94 betragen wird.

Der Verwaltungsrat

*** Ende der Ad-hoc-Mitteilung ***